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Steuerberatung

im wohlverdienten Ruhestand

Rentner

Im wohlverdienten Ruhestand –

Persönlich. Entspannt. Versorgt.


Durch die Rentenreform im Jahr 2005 können Sie als Rentner oder Pensionär im Einzelfall wieder steuererklärungspflichtig werden, selbst wenn Sie zuvor über Jahre keine Steuererklärungen abgeben mussten.

Gerne stellt unsere Kanzlei für Sie fest, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Eine Erklärungspflicht muss dabei nicht zwingend eine Nachzahlung mit sich bringen. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Durch die Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 kann eine überhöhte Steuerbelastung bei Ihren Kapitalerträgen entstanden sein. Diese zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer würde durch Abgabe einer Steuererklärung erstattet werden.