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Steuerberatung

für angehörige der freien Berufe

Freiberufler

Angehörige der Freien Berufe –

Persönlich. Spezialisiert. Befreit.


Ob Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten oder Journalisten - wer Freiberufler ist, zahlt keine Gewerbesteuer und muss keine Bilanzen aufstellen. Das spart Steuern, Buchführungskosten und natürlich auch Steuerberaterhonorar.

Aber gehören Sie und Ihr Fachgebiet wirklich zu der Gruppe der „Freien Berufe“?
Eine frühzeitige Klärung ist gerade bei Existenzgründern wichtig, damit Sie sich späteren Ärger ersparen. Gerne übernehmen wir diese erste Prüfung für Sie und stehen auch danach für die Beratung und Vertretung in allen Steuersachen für Sie zur Verfügung.